Außenansicht Hamburg Messe und Congress

Services vor Ort

Garderobe und Schließfächer

Garderoben und Schließfächer finden Sie im Foyer Eingang Süd, Foyer Eingang Mitte, Foyer Eingang Ost und Foyer Eingang West.
 

Garderoben

  • Für die Abgabe von Kleidung und Gepäckstücken wird an der Garderobe eine Gebühr von 3,50 EUR pro Kleidungsstück und 5,50 EUR pro Gepäckstück erhoben.
  • Die Garderobe ist grundsätzlich bargeldlos. Bargeld wird nur noch in Ausnahmefällen angenommen.
  • Die Garderoben sind eine Stunde vor Messebeginn bis eine Stunde nach Messeschluss geöffnet.
  • Der Inhalt von Koffern, Taschen und Kleidungsstücken ist nicht versichert.
  • Die geltenden AGB vor Ort sind zu beachten.
     

Schließfächer

  • Schließfächer gibt es in zwei unterschiedlichen Größen: 27 x 50 cm (BxH) bzw. 56 x 50 cm (BxH).
  • Der Pfand für die Nutzung beträgt 1,00 EUR.
  • Für die Bezahlung ist Kleingeld notwendig.
  • Alternativ kann ein Chip verwendet werden, der an den Info-Countern erhältlich ist.

Bei Fragen stehen die Info-Counter in den Eingangsbereichen zur Verfügung.

HMC Gastronomie

Gastronomie

Vom kleinen Snack bis hin zum Geschäftsessen – auf dem Gelände der Hamburg Messe und Congress können Sie sich nach allen Regeln der Kunst kulinarisch verwöhnen lassen.

Informationen für Besucher mit eingeschränkter Mobilität

Informationen für Besuchende mit einge­schränkter Mobilität

Alle Informationen für Besuchende mit eingeschränkter Mobilität (Parkplätze, WC, Aufzüge,...) gibt es hier.

WLAN auf dem Messegelände - Markus Spiske unplash

WLAN auf dem Messegelände

Mit WLAN-fähigen Endgeräten können Besuchenden auf dem Messegelände kostenfrei mobil surfen.

Gähender Hund auf einer grünen Wiese

Hunde auf dem Messegelände

  • Hunde sind auf dem Messegelände grundsätzlich verboten. Für bestimmte Veranstaltungen kann es Ausnahmen geben, die dann auf der jeweiligen Veranstaltungs-Website kommuniziert werden.
  • Ausgenommen von dem Verbot sind zertifizierte Assistenzhunde gem. Assistenzhundeverordnung.
  • Hunde sind stets anzuleinen.
  • Es gilt die Hamburger Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes.