
Medienkooperationen

Sie wollen Teil der GET NORD 2026 werden?
Eine Medienkooperation bietet Ihnen die Möglichkeit dazu.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
Medienkooperation mit GET NORD
- Auslage Ihres Magazins (200 Ex.) in der Media Lounge während der GET NORD
- Sondernewsletter: Präsentation aller Medienpartner zur GET NORD mit Hinweis auf unseren Fachpressestand
- Benennung aller Medienpartner auf den GET NORD Social-Media-Kanälen zum Ende der Veranstaltung
- Eintrag in das Online-Ausstellerverzeichnis der GET NORD
- Integration der Medienpartner im Rahmen der Messebeschilderung GET NORD
- Ihr Logo auf der GET NORD Website
- Ihr Logo in der GET NORD App
- Schaltung von zwei Anzeigen (Mindestgröße ½ Seite) in Ihrer Print-Publikation
- Schaltung eines Online-Banners auf Ihrer Website mit Verlinkung auf get-nord.de
- Schaltung eines Online-Banners in Ihrem Newsletter mit Verlinkung auf get-nord.de
- Veröffentlichung von zwei bis drei Social Media Posts in Ihren Kanälen (z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn)
Medienpartner 2026
Medienpartner FAQs
Die Medienkooperation wird als Barter Deal, ohne Geldfluss, vereinbart. Der Wert der Kooperation beträgt einen rabattierten Wert der Leistungen von 3.000 €.
Nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung erhalten Sie von uns eine Rechnung über 3.000 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nach Erhalt unserer Rechnung senden Sie uns bitte Ihre vergünstigte Rechnung über 3.000 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (weiteres, siehe letzte Frage bzgl. Rechnungsstellung).
Um eine Medienkooperation ohne Geldfluss, mit einem rabattierten Wert von 3.000 € mit uns abzuschließen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
Bei Interesse an einer Medienkooperation, erhalten Sie von uns Zugang zu unserem online Formular. Hier sind detaillierte Informationen über unser Angebot enthalten und Sie können dort alle Informationen eintragen, die wir benötigen.
Sollten Sie nur online publizieren, können Sie die Medienkooperation auch mit eingeschränkten Leistungen abschließen. In diesem Fall entfällt die Magazin-Auslage an den Media Lounges aus unserem Service.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von uns definierten Leistungen und Gegenleistungen Gegenstand der Medienkooperation sind.
Individuelle Vereinbarungen über die Leistungen können wir daher nicht vereinbaren.
Ebenso sind keine kostenpflichtigen Leistungsbestandteile vorgesehen.
Bei einer Medienkooperation können nicht verschiedene Magazine eines Verlages ausgelegt werden.
Je gewünschter Magazinauslage muss eine Medienkooperation abgeschlossen werden.
Bitte liefern Sie uns max. 200 Exemplare Ihres Magazins zur Auslage in den Media Lounges.
Bitte liefern Sie zwischen dem 02. bis 13. November 2026 maximal 200 Exemplare der neuesten Ausgabe Ihrer Publikation frei Haus an:
DATA 2000 GmbH
Werbemittellager HMC
Media Lounge GET NORD
Winsbergring 8
22525 Hamburg
Deutschland
Kontaktdaten für Ihr Versandunternehmen:
Herr Simon
Telefon: +49 40 22 63 19 435
Bitte kennzeichnen Sie alle Verpackungen mit "Media Lounge GET NORD".
Unsere EORI Nummer lautet:
DE5632374
Nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung erhalten Sie eine Rechnung über 3.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Nach Erhalt unserer Rechnung senden Sie uns bitte Ihre vergünstigte Rechnung über 3.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bis spätestens 30.11.2026 mit unserer Bestellnummer, Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Hamburg Messe und Congress GmbH (DE811214125) per E-Mail an hmc-accounting(at)hamburg-messe(dot)de oder per Post an:
Hamburg Messe und Congress GmbH
Rechnungseingang
Messeplatz 1
20357 Hamburg
Deutschland
Die Rechnungsbeträge können gegeneinander verrechnet werden. Wird der gesamte Betrag verrechnet, findet kein Geldtransfer statt. Sollte eine vollständige Aufrechnung nicht möglich sein, ist der Restbetrag per Überweisung zu begleichen. In jedem Fall muss die Bestellnummer angegeben werden.
Der Betrag wird nicht verrechnet, wenn der Kooperationspartner der HMC seinen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt. In diesem Fall verliert der Kooperationspartner seinen Anspruch auf Vergütung oder, bei teilweiser Nichterfüllung, auf Vergütung in Höhe der nicht erbrachten Leistungen.
Bitte deklarieren Sie Ihre Leistungen auf Ihrer Rechnung - z.B. "Schaltung von zwei ganzseitigen Anzeigen und Online-Bannern."










